Eine Badeordnung der Stolpner Zunftmeister, die sich gewaschen hat!



Natürlich gibt es in der Badestube der Zunftmeister auf dem Stolpener Marktplatz zum Stadtfest am kommenden Wochenende auch eine Badeordnung. Ich durfte schon mal kurz reinschauen… Folgende Punkte hab ich mir gemerkt bzw. heimlich abgeschrieben für den Blog:

  • Das Furzen im Badezuber ist nur erlaubt, wenn die Badefrauen das Signal zum Sprudelbad erteilen!
  • Wer Pilz heißt und Pilz hat, dem bleibt der Zutritt zum Badehaus verwehrt!
  • Nacktbaden ist erst nach Zensur und Wohlgefallen der Badefrauen  erlaubt.
  • Es ist unter keinen Umständen gestattet, der Badefrau trotz aufkommender Hitzewallungen und vermehrter Feuchtigkeit an die Wäsche zu gehen. Es sei denn, es ist ausdrücklich von ihr gewünscht.
  • Das Bad im Zuber dient auch der Reinigung von schmutzigen Gedanken und Abwaschung der Sünden. Jungfrauen, die noch nicht gesündigt haben, dürfen ein kostenloses Bad mit den hochwohlgeborenen Herren der Zunft nehmen. Danach können Sie sich gegen die übliche Gebühr von Ihren Sünden und schmutzigen Gedanken  reinwaschen lassen.

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